Bundeskartellamt legt Checkliste vor
Angebotshinweise auf „Standardpreise“
Kostenzuwachsraten, die bei verschiedenen Anbietern identisch sind
Überraschend niedrige oder hohe Preise (da will einer unbedingt oder gar nicht den Auftrag – weil er dies so abgesprochen hat?)
Preissenkungen, wenn ein neuer Anbieter auftaucht
Weitergabe von lukrativen Auftragsbestandteilen an Unternehmen, die ebenfalls mit angeboten hatten
Fazit: Das Kartellamt wird seine Aktivitäten auf diesem Gebiet forcieren.
Hinweis: Das Bundeskartellamt fordert öffentliche Auftraggeber auf, sich im Verdachtsfall an die Sonderkommission Kartellbekämpfung oder ihre Landeskartellbehörde zu wenden. Als durch Preisabsprachen benachteiligtes Unternehmen sind dies ebenfalls Ihre Gesprächspartner. Den Leitfaden „Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen?“ finden Sie unter www.bundeskartellamt.de