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Datenschutzgesetz

Datenschutz: Viermal mehr Regelungen

Nachdem der Bundestag im April das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschlossen hat, gibt es nun eine komplette Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Beim Datenschutz kommt ein Gesetzeswust auf die Unternehmen zu. Der Bundestag hat im April das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Damit verknüpft ist eine komplette Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (genannt BDSG-neu). Es soll zusammen mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Das BDSG-neu füllt Spielräume, die die europäische DSGVO den nationalen Gesetzgebern überlassen hat. Der gesetzliche Datenschutz umfasst künftig rund viermal mehr Vorschriften als bisher. 99 Artikel der DSGVO plus 86 Paragraphen des neu gefassten BDSG kommen hinzu. Juristen beklagen jetzt schon die Komplexität. Gerade das Zusammenspiel zwischen europäischen DSGVO und BDSG-neu sei für Unternehmen schwer zu verstehen. Was bedeutet das neue Datenschutzgesetz für die Betriebe? Hier führen wir die fünf wichtigsten Neuerungen für Sie auf:
  • Leichtere Videoaufzeichnung: Videokameras in Einkaufzentren, Sportstätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Bahnhöfen sollen für mehr Sicherheit sorgen.
  • Datennutzung: Vom Arbeitgeber erfasste personenbezogene Daten können umfassend ausgewertet werden, etwa für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten.
  • Formvorschrift: Einwilligungen des Beschäftigten zur Datennutzung müssen immer auch schriftlich vorliegen.
  • Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben konsequent einhalten.
Immaterieller Schaden: Kunden, Arbeitnehmer oder andere Verbraucher können Schadensersatzansprüche wegen Nichtvermögensschäden geltend machen. Das führt zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken für die Unternehmen. Achtung: Branchenspezifische, nationale Änderungen für Datenschutzregelungen sind zusätzlich in Planung. Das gilt z.B. im Telemedienrecht, im Sozialrecht etc. Es kommen also auf jeden Fall umfangreiche Vorarbeiten in Ihrem Unternehmen auf Sie zu. Welche Bereiche davon besonders betroffen sein werden, müssen Sie sorgfältig beobachten und sich entsprechend darauf vorbereiten.

Fazit: Die Betriebe müssen sich auf den umfangreichen neuen Datenschutz langfristig vorbereiten. Passen Sie ihre vorhandenen Regeln rechtzeitig an.

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