Verbieten Sie das Spielen von Pokémon Go in Ihrem Betrieb! Dulden Sie insbesondere nicht die Nutzung von betriebseigenen Smartphones oder Tablets. Grund: Ein Spieler muss ununterbrochen seinen Aufenthaltsort angeben. Diese Standortinformationen kann der Spielbetreiber Niantic an private Dritte weitergeben.
Pokémon Go ist nicht anonym nutzbar. E-Mail-Adresse oder ein vorhandenes Google-Konto und die Freigabe der Standortinformationen sind erforderlich. Dazu kommt die Verwendung von Informationen wie Kennung, Nutzereinstellung und Betriebssystem des verwendeten Geräts, Angaben zum Speicherplatz, Name des Mobilfunkanbieters, Username, AppleID usw.. Aufgenommene Bilddaten können das Persönlichkeitsrecht anderer unzumutbar beeinträchtigen. Sie könnten sogar Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Fazit: Holen Sie das Verbot als Zusatz zum Arbeitsvertrag nach. Bei einem Verstoß können Sie abmahnen und dann ggf. kündigen.
Hinweis: Bereits im Juli hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband das Spieleunternehmen wegen massiver Verstöße gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards abgemahnt. Geschehen ist seither nichts. Es hat sich nur eine Anwaltskanzlei gemeldet und um Fristverlängerung gebeten.