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Unternehmen

Die Betriebsprüfung geschickt steuern

Betriebsprüfungen sind keine Naturereignisse. Unternehmen können Sie bewusst steuern.
Unternehmer können den Betriebsprüfer lenken. Damit können sie eine Betriebsprüfung (BP) im eigenen Interesse positiv beeinflussen. Voraussetzung: Sie kennen die Vorgehensweise und Planungen des Prüfers. Im FUCHS-Seminar „Betriebsprüfungen“ haben wir dies ausführlich thematisiert. Entscheidend ist, dass Unternehmer ihre Rechte kennen. Das hilft ihnen dabei, immer auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung zu bleiben. So können Sie übermotivierte Prüfer in ihre Schranken weisen. Nicht selten kommt es vor, dass Prüfer einen zu weitreichenden Datenzugang fordern. Aber auch die zeitliche Ausdehnung der BP über viele Monate hinweg ist ein überdehntes Mittel der Finanzverwaltung. Unternehmer sollten auf zwei wesentliche Punkte achten.
  1. das Mehrergebnis-Ziel der Prüfer. Demnach soll eine BP in jedem Fall ein fiskalisches Plus bringen – nach Kosten der Prüfung. Das ist meist nicht der Fall. Fragen Sie den Prüfer ruhig nach seiner Erwartung für ein Mehrergebnis. Das kann eine BP abkürzen.

  2. der Rationalisierungsgrundsatz. Er schreibt dem Prüfer vor, seinen Aufwand in einem gesunden Verhältnis zu einem erwarteten steuerlichen Mehrergebnis zu halten. Davon abgeleitet gibt es Daumenregeln, wie lange eine BP dauern darf. Das sind für Kleinbetriebe 3 bis 5 Tage, bei Mittelbetriebe 7 bis 10 Tage und für Großbetriebe 2 bis 4 Wochen.

Bitten Sie im Erstgespräch um eine grobe zeitliche Einschätzung. Dann haben Sie einen guten Ansatzpunkt, nach konkreten Gründen für eine Ausweitung zu fragen. Sie erfahren entweder genauer den Prüfungsschwerpunkt. Oder Sie können eine Einhaltung der üblichen Prüffristen einfordern. Nicht selten werden Prüfzeiten von 3 Monaten angekündigt, die reale Dauer liegt dann aber bei 12 Monaten. Dagegen können Sie Einspruch einlegen und die Beendigung der BP einfordern. Auch das Verhalten in der Schlussbesprechung ist ein wichtiger Hebel für Unternehmer. Machen Sie sich klar: Alle vom Prüfer vorgetragenen Punkte sind Maximalforderungen – und verhandelbar. Meist geht es in der „orientalischen Phase der BP“ um Bewertungsfragen (z. B. für Gewährleistungsrückstellungen). Sie sollten aber nicht über jede Kleinigkeit verhandeln, sondern sich auf wesentliche Größen konzentrieren. Von Vorteil ist es, wenn Sie sich vor der Besprechung einen Entwurf des Protokolls zur Prüfung zukommen lassen.

Fazit: Grundsätzlich macht der Ton die Musik. Aber es hat noch nie geschadet, Prüfern selbstbewusst auf Augenhöhe zu begegnen.

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