Druckkündigungen mit Auflagen möglich
Wenn das Betriebsklima aufgrund eines Kollegen leidet können Sie diesen kündigen. Allerdings müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.
Sie können eine Kündigung eines missliebigen Arbeitnehmers auf Druck seiner Kollegen aussprechen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15. Dezember 2016, Az.2 AZR 431/15) bestätigt. Doch setzt es dafür einige Hürden:
- Sie müssen vorher alles versucht haben, um zu einer Einigung zu kommen.
- Wenn die Kollegen mit Arbeitsniederlegung drohen, müssen Sie sie auf die daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile hinweisen.
- Sie müssen auch die Rechtswidrigkeit der Arbeitsniederlegung rügen.
- Außerdem müssen Sie für den Fall einer Arbeitsniederlegung mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen drohen.
Fazit: Handeln Sie so, wie das BAG vorschreibt, sind Sie auf der sicheren Seite.
Hinweis: Der Gekündigte könnte ggf. mit einer Schadensersatzklage wegen Mobbing gegen seine Kollegen vorgehen. Das träfe dann aber nicht mehr Sie bzw. Ihren Betrieb.