Eigenanteil bei Lieferantenkrediten
Bei Hermes-verbürgten Exportkrediten gibt es bis Ende 2019 die Möglichkeit, geringere Eigenbeteiligungen bei Ausfällen zu vereinbaren.
Sie können ihren Eigenanteil bei Lieferantenkrediten im staatlichen Hermesprogramm weiter auf 5% begrenzen. Die standardmäßigen Grenzen liegen jetzt bei 15% bei Einzeldeckungen für Exportgeschäfte bzw. 10% bei Pauschalgenehmigungen. Die Senkung gilt für Exportkredite bis Ende 2019. Die niedrigere Grenze gilt vor allem für Mittelständler. Sie zahlen dafür allerdings eine (geringfügig) erhöhte Gebühr (gestaffelt nach Risiken). Voraussetzung für die geringere Eigenbeteiligung bei Ausfällen sind neben schadenfreien zurückliegenden Geschäften mit Hermes ein zuverlässiges Schaden- und Regressmanagement.
Fazit: Der niedrigere Selbstbehalt war ein Reflex auf den Exporteinbruch 2009. Er erfreut sich aber weiter großer Nachfrage.