Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1589
Betrieb/Recht

Eingeschränktes Stimmverbot

Laut BGH gilt ein Stimmverbot eines Geschäftsführers nur bei einem entsprechenden Beschluss aus wichtigem Grund.
Bei der Entscheidung über seine Kündigung oder Abberufung kann ein Gesellschafter durchaus ein Stimmrecht haben. Laut BGH gilt es ein Stimmverbot nämlich nicht bei einer ordentlichen Kündigung oder Abberufung eines Geschäftsführers sondern nur bei einem entsprechenden Beschluss aus wichtigem Grund (Urteil vom 4. April 2017, Az. II ZR 77/16). Voraussetzung für ein Stimmverbot ist das gerichtsfeste Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die Entscheidung über ein Stimmverbot ist damit unmittelbar mit dem tatsächlichen Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Kündigung oder Abberufung verbunden. Dieser wichtige Grund muss tatsächlich gerichtsfest nachgewiesen sein.

Fazit: Die Stimmrechte eines Geschäftsführers können nur dann eingeschränkt werden, wenn dafür tatsächlich Gründe vorliegen und bewiesen werden.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Umrüstung auf E-Wärme ist enorm teuer

Elektrowärme lohnt sich noch kaum

Der Umstieg auf Elektrowärme statt Erdgas wird für die Industrie lohnt sich für Unternehmen noch lange nicht. Das zeigen Berechnungen von Agora Energiewende für verschiedene Anwendungsfälle. FUCHSBRIEFE werden einen Blick auf die Details.
Zum Seitenanfang