Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1719
Neue Pflichten seit 1. August

Elektrogeräte: Werbung mit Risiko

Die neue Kennzeichnungspflicht mit Energieeffizienzklassen macht Werbung schwierig. Denn es gibt Rechtsunsicherheit. Doch man kann sich dem Dilemma entziehen.
Wenn Sie für Elektrogeräte werben, ist jetzt vorauseilender Gehorsam angesagt. Grund ist die neue Kennzeichnungspflicht mit Energieeffizienzklassen. Seit dem 1. August müssen Elektrogeräte im Handel die neuen Effizienzklassen aufweisen. Bei der Kennzeichnung in der Werbung widersprechen sich Bundesregierung und EU-Kommission. Laut Brüssel ist die Kennzeichnung in der Werbung erst nach entsprechenden rechtlichen Umsetzungsschritten erforderlich. Nach den Vorstellungen Berlins gilt die Pflicht bereits für die Print- und Online-Werbung, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium. Neben der Effizienzklasse ist dabei auch Spektrum der möglichen Kennzeichnungen anzugeben. Dies umfasst bekanntlich künftig A++++ bis F. Wie jedoch die Kennzeichnung auszusehen hat, ist noch nicht geregelt. Das gilt für die Produzenten, den Handel und in der Werbung. Die Handelsverbände empfehlen, bereits jetzt nach der neuen Kennzeichnungslage zu verfahren. Dann können Sie bspw. Kataloge auch in großen Stückzahlen drucken, ohne hinterher Bußgelder oder Abmahnungen fürchten zu müssen.

Fazit: Mit etwas Pragmatismus dürften Sie rechtlich unbeschadet und ohne höhere Kosten (Druckauflagensteuerung) aus der Nummer herauskommen.

Hinweis: Wie ein schlechter Witz nimmt sich da ein BFH-Urteil (vom 25.1 2017, Atz. IR 70/15) aus: Rückstellungen bspw. für ein eventuelles Einstampfen von Prospekten usw. dürfen Sie demnach erst bilden, wenn es tatsächlich eine Verordnung über die Ausgestaltung der Prospekte gibt.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
Zum Seitenanfang