Ex-Mitarbeiter sind auf der Webseite sofort zu löschen
Nehmen Sie Ex-Mitarbeiter Ihres Unternehmens zügig von der Webseite. Das Landgericht in Frankfurt am Main (Urteil vom 01.06.2018, Az.: 2-03 T 4/18) verurteilte jetzt einen Arbeitgeber, den Webauftritt zeitnah zu verändern, auch wenn der dafür zuständige Mitarbeiter krank ist. Notfalls müsse dies auch unter Heranziehung externer Ressourcen unverzüglich geschehen.
Die Klägerin war freiberufliche beschäftigt. Die Webseite führte die Arbeitnehmerin auch noch nach ihrem Ausscheiden als Leiterin der Projekte/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf. Mehrfach hatte die Ex-Mitarbeiterin gefordert, die Webseite zu aktualisieren.
Der Arbeitgeber ließ alle Fristen ungenutzt verstreichen. Dadurch entstand der falsche Eindruck, dass der Mitarbeiter noch für das Unternehmen tätig war, so das Gericht. Dies sei eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Fazit:
Unternehmen dürfen Ex-Mitarbeiter auf ihrer Webseite nicht mehr namentlich aufführen.