Exakte Dokumentation macht steuerfrei
Ohne exakte Dokumentation werden Fahrtkostenerstattungen für Ihre Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Was Sie dabei beachten müssen.
Ohne exakte Dokumentation sind Fahrtkostenerstattungen für Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Sie müssen als Arbeitgeber zeitnah Unterlagen erstellen und für Prüfungen vorhalten, welche Fahrtkosten Sie Ihren Arbeitnehmern erstattet haben. Ohne Dokumentation müssen Sie ansonsten Lohnsteuer abführen, entschied das Finanzgericht des Saarlandes (Urteil vom 24.5.2017, Az. 2 K 1082/14).
Im Lohnkonto dürfen Sie andererseits steuerfrei gezahlte Beträge in einer Summe ausweisen. Sie müssen aber neben dem Lohnkonto exakte Unterlagen führen, für welche konkrete Dienstreise und in welcher Höhe dem Arbeitnehmer Aufwendungen für Fahrt- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen oder sonstige Nebenkosten erstattet wurden.
Fazit: Nur Belege schützen vor der Steuerpflicht bei Kostenersatz.