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Anordnung wegen Corinavirus

Exportverbot: Kittel und Schutzbrillen

Verboten: die Ausfuhr von Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Schutzkitteln, Schutzanzügen und Handschuhen. Das Bundeswirtschaftsministerium will so eine mögliche Unterversorgung in Deutschland vermeiden.

Medizinische Schutzausrüstung darf in Deutschland wegen der COVID-19-Problematik nicht mehr exportiert werden. Das hat ein Ministeriumskrisenstab am 4. März mit sofortiger Wirkung verordnet. 

Verboten sind u.a. Ausfuhr und Verbringung von Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Schutzkitteln, Schutzanzügen und Handschuhen. Grund: Durch den Ausbruch des Virus hat sich der globale Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung signifikant erhöht. Durch das Exportverbot will man eine Unterversorgung in Deutschland nicht weiter verstärken bzw. vermeiden.

Kaum Ausnahmen

Betroffen sind auch Güter, für die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor dem 4. März eine Genehmigung erteilt hat. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Infos dazu: Hotline des BAFA: 06196/908-1444, Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

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