Fachkräfte abwerben ist erlaubt
Die gezielte Abwerbung von Mitarbeitern durch den direkten Mitbewerber ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 15. Mai 2018, Az.: 6 W 39/18). Grundsätzlich hat ein Unternehmen keinen Anspruch auf Treue und den Verbleib seiner Mitarbeiter. Die Angestellten sind in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei.
Grenzen beachten
Das Gericht zeigt aber auch die Grenzen auf. Sie werden durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gesetzt. Wenn die Übernahme auf ganze Geschäftsbereiche oder Abteilungen zielt, kann die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen. Das ist unlauterer Wettbewerb – und somit nicht erlaubt. Neben Mitarbeitern können ebenso wenig Kunden, deren Daten, Lieferanten und Produktionsmittel einfach und „handstreichartig" übernommen werden.
Fazit:
Abwerbung von Beschäftigten beim Konkurrenten ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Existenz des anderen Betriebs dadurch nicht gefährdet wird.