Bessere Sanierungschancen
Unternehmer, die „zu Boden gehen", werden es künftig leichter haben, wiederaufzustehen. Die EU hält ihnen für eine Weile die Gläubiger vom Leib. Grundlage dafür ist die neue EU-Richtlinie zur „präventiven Restrukturierung". Sie muss bis spätestens 2022 von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Es lohnt sich für Unternehmer, sich jetzt schon mal damit vertraut zu machen.
Das Ziel heißt Sanieren statt Liquidieren. Das geschieht über Restrukturierungspläne. Während diese Pläne erstellt und ausgehandelt werden, soll der laufende Geschäftsbetrieb vor Störungen geschützt sein. In dieser Zeit soll es keine Zwangsvollstreckungen geben, betriebsnotwendige Vertragsverhältnisse nicht aufgelöst werden dürfen. Die zuständigen Gerichte können dafür einen „Schutzzeitraum" anordnen. So werden die Restrukturierungskosten tragbar.
Justiz- oder Verwaltungsbehörden sollen den Restrukturierungsplan bestätigen. Sie sollen sicherstellen, dass Gläubiger nicht übervorteilt werden. Denn diese müssen Kürzungen ihrer Forderungen akzeptieren. Auch Anteilseigner müssen bluten. Dieser Zwangsverzicht soll in angemessenem Verhältnis zu den Restrukturierungsvorteilen stehen. Ein Plan soll nur dann zurückgewiesen werden, wenn Gläubiger und Anteilsinhaber nach der Restrukturierung weniger erhalten würden als im Falle einer Liquidierung.
Die Sanierungschancen für KMU steigen damit. Denn die Verfahren sollen günstiger und an die Bedürfnisse und Besonderheiten von KMU angepasst werden. Checklisten sollen dabei helfen. Bisher ist das Verfahren so aufwändig, dass angeschlagene KMU eher liquidiert als saniert werden.
Darüber hinaus sollen Frühwarnsysteme für kritische Schuldner eingerichtet werden. Bei ausbleibenden Zahlungen von Steuern oder Sozialabgaben könnten Warnmechanismen ausgelöst werden. KMU haben nur begrenzte Mittel für Fachleute auf diesem Gebiet.
Fazit
Die neue Rechtsgrundlage wird den Umgang mit Krisen und Restrukturierungen deutlich verändern und die Sanierungschancen von KMU erhöhen. Es wird sich zeigen, ob die Behörden in der Lage sind, auch die Gläubiger ausreichend zu schützen.
Hinweis: Beim „return-Unternehmerforum – Neue Chancen durch präventive Restrukturierung" am 3. und 4. März 2020 wird das Thema ausführlich beleuchtet. Ort: Villa Kennedy, Frankfurt am Main. Mehr Infos unter: https://www.springerfachmedienlive.de/veranstaltungen/return-unternehmerforum/