Energiesparförderung wird ausgeweitet
Ab dem 1. Dezember können Sie auf eine größere Auswahl an Energieberatern zugreifen als bisher. Das gilt für die beiden Programme „Energieberatung für Wohngebäude" und „Energieberatung im Mittelstand".
Eine Energieberatung können dann auch Handwerker oder die Stadtwerke durchführen. Zudem dürfen Beratung und die energetische Sanierung vom selben Handwerks- oder Baubetrieb durchgeführt werden. Die KfW hatte dies auch schon bei ihren Kreditangeboten ermöglicht.