Export: Ausländischer Anteil über 49%
Sie können eine staatliche Hermesbürgschaft für die Finanzierung Ihrer Exportgeschäfte jetzt auch bei einem Auslandsanteil von über 49% erhalten.
Staatliche Exportgarantien gibt es künftig auch bei Geschäften mit einem Auslandsanteil von über 49%. Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien hat die Einbeziehung von ausländischen Zulieferungen in die Hermesdeckung beschlossen. Er hat damit Wünsche aus der deutschen Wirtschaft erfüllt. Künftig gilt:
- Exportgeschäfte mit einem Auslandsanteil von bis zu 49% werden ab sofort ohne nähere Begründung abgesichert
- Exportgeschäfte mit einem überwiegend ausländischen Zulieferanteil können im Einzelfall ebenfalls hermesgedeckt werden. Dafür müssen die Exporte bspw. in besonderem Maße der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland dienen.
- Die Schlüsseltechnologie stammt aus Deutschland
- Die Gesamtprojektsteuerung liegt in Deutschland
- Bestimmte Komponenten sind nur im Ausland verfügbar
- Der ausländische Besteller hat bestimmte Lieferanten zur Bedingung gemacht, die nicht in Deutschland ansässig sind
- In Deutschland bestehen keine ausreichenden Kapazitäten, um den vereinbarten Lieferzeitpunkt einzuhalten
Fazit: Eine Erleichterung für die Finanzierung Ihrer Exportgeschäfte, die Sie nutzen sollten.