Forderungen eintreiben
Sie können einen Schuldtitel (am besten Mahnbescheid) beantragen. Sofort greift die Verjährungsfrist nicht mehr.
Sie hemmen die Verjährungsfrist auch, wenn Sie mit Ihrem Schuldner eine klar schriftliche Vereinbarung treffen. Bestätigt der Ihnen seine Zahlungsbereitschaft (auch der Höhe nach), ist die Verjährungsfrist um weitere drei Jahre verlängert.
Keine Verlängerung entsteht dagegen durch eine bloße Mahnung – auch nicht mit Einschreiben Rückschein.
Hinweis: Forderungen aus dem Jahr 2011 verjähren grundsätzlich zum Jahresende 2014, unabhängig davon, wann sie 2011 entstanden sind.
Fazit: Durchforsten Sie Ihre offenen Forderungen und handeln Sie.