Nicht nur Kontoauszüge
Es muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich um ein Konto des Exporteurs handelt.
Der ausländische Schuldner muss als Überweisender ersichtlich sein.
Die entsprechende Gutschrift muss auf dem Konto des Exporteurs ausgewiesen sein.
Das Eingangsdatum der Zahlung muss erkennbar sein.
Ein Bezug zum Exportgeschäft muss durch Vertragsnummer o. ä. hergestellt sein.
Fazit: Diese sechs Merkmale für Zahlungen sollten Sie entsprechend auch bei anderen Auslandsgeschäften (bspw. für den Umsatzsteuernachweis) beachten. Mit ihnen erleichtert EulerHermes die Dokumentation. Die Auflagen sind unproblematisch.