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Unternehmen | Finanzierung

Steuerfreier Zuschuss

Finanzieren Sie Beteiligungen mit einem 20%igen steuerfreien Zuschuss. Dazu müssen Sie die Anteile über drei Jahre halten.
Ein Programm der Bundesregierung erhöht die Attraktivität von Beteiligungsgeschäften an kleinen, innovativen Unternehmen deutlich. Das INVEST-Zuschussprogramm für Wagniskapital bietet einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 20% bei Beteiligungskäufen. Bezuschusst werden Beteiligungen in Höhe von 10.000 bis 250.000 Euro. Der Zuschuss ist nicht auf eine einzige Beteiligung begrenzt. Um ihn zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Es muss sich um eine Beteiligung an einem innovativen Unternehmen handeln. Als innovativ gelten ausgewählte Branchen, eine Firma, deren Inhaber ein Patent aufweist oder die in den letzten zwei Jahren eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.

  • Das Unternehmen darf nicht älter als zehn Jahre sein, höchstens 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz haben.

  • Der Sitz des Unternehmens oder zumindest eine Zweigniederlassung bzw. Betriebsstätte muss sich in der EU befinden.

  • Sie müssen die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.

Investieren Sie also 10.000 Euro, winken Ihnen nach drei Jahren steuerfrei 2.000 Euro. Denn auf den Zuschuss müssen Sie keine Ertragssteuern zahlen. Das Modell könnte sogar noch attraktiver werden. Denn die Bundesregierung plant, den steuerfreien Zuschuss auch für bereits 2013 getätigte Beteiligungen zu gewähren. Die Rückwirkung ist aber noch nicht beschlossene Sache. Der Bundestag wird voraussichtlich Anfang 2015 über das Vorhaben entscheiden.

Fazit: Das Programm sollte unbedingt in die Finanzierungsrechnung von Beteiligungskäufen einkalkuliert werden. Scheinbar unrentable Zukäufe könnten durch den enormen Zuschuss wieder interessant werden.

Hinweis: Nähere Einzelheiten zum INVEST-Programm und über die unter das Programm fallenden Branchen finden Sie auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums (http://tinyurl.com/posrq3l). Die Umsetzung des Programms obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

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