Steuerfreier Zuschuss
Es muss sich um eine Beteiligung an einem innovativen Unternehmen handeln. Als innovativ gelten ausgewählte Branchen, eine Firma, deren Inhaber ein Patent aufweist oder die in den letzten zwei Jahren eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.
Das Unternehmen darf nicht älter als zehn Jahre sein, höchstens 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz haben.
Der Sitz des Unternehmens oder zumindest eine Zweigniederlassung bzw. Betriebsstätte muss sich in der EU befinden.
Sie müssen die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
Fazit: Das Programm sollte unbedingt in die Finanzierungsrechnung von Beteiligungskäufen einkalkuliert werden. Scheinbar unrentable Zukäufe könnten durch den enormen Zuschuss wieder interessant werden.
Hinweis: Nähere Einzelheiten zum INVEST-Programm und über die unter das Programm fallenden Branchen finden Sie auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums (http://tinyurl.com/posrq3l). Die Umsetzung des Programms obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).