Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
993
Viel Spielraum

Firmenverkäufe: Schiedsgerichte einschalten

Bei Betriebsverkäufen lohnt sich die Einschaltung eines Schiedsgerichtes. Das erhöht Ihren steuerlichen Gestaltungsspielraum.
Beim Verkauf von Betrieben haben Sie einen großen Spielraum für die steuerliche Gestaltung. Diesen können Sie vor allem dann nutzen, wenn Sie Entscheidungen im Streitfall auf Schiedsgerichte übertragen. Das ergibt sich aus einem vom BFH entschiedenen Fall (Urteil vom 12.4.2016, jetzt veröffentlicht, Az. VIII R 39/13). Allerdings brauchen Sie einen langen Atem. Hier waren es 21 Jahre. Der Fall: Ein ausscheidender Gesellschafter sollte eine Abfindung auf ein Guthaben des Kapitalkontos erhalten. Dieses sollte ab einem Stichtag bis zur Auszahlung mit 5% verzinst werden. Über die Höhe des Auszahlungsbetrages sollte letztlich vertraglich vereinbart ein Schiedsgericht entscheiden. Das entschied statt auf 10 Mio., damals noch D-Mark, auf 6,2 Mio. – aber ohne Zinsen. Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Es rechnete aus der verringerten Abfindungssumme fiktive 5% Zinsen von mehr als 1,5 Mio. D-Mark heraus. Diese sollten wie Kapitalerträge voll versteuert werden – zu den Sätzen der Einkommenssteuer vor Einführung der Abgeltungssteuer. Nur der Rest dagegen sollte als Abfindung steuerbegünstigt sein. Laut BFH ist aber die gesamte Summe von 6,2 Mio. D-Mark als Abfindung anzusehen. Denn darin seien wegen des Zinsverzichtes gar keine Zinsen enthalten. Der Zinsverzicht sei keine Folge einer eigenen steuerlichen Gestaltung, sondern vom Schiedsgericht empfohlen. Zum anderen handele es sich nicht um ein Geschäft zwischen Angehörigen, wo ein Zinsverzicht steuerlich nicht zulässig sei.

Fazit: Das vereinbarte Einschalten eines Schiedsgerichts zahlt sich aus, weil diesem kein Steuermissbrauch unterstellt werden kann. Andererseits: Bis zur rechtsgültigen Entscheidung dauerte es seit Ausscheiden des Gesellschafters 21 Jahre.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Zum Seitenanfang