Flüge vorher zahlen
Die Bezahlung von Flügen im Voraus ist nach Meinung des OLG Frankfurt am Main rechtens.
Verlangt eine Fluggesellschaft die Vorauszahlung des kompletten Flugpreises, ist dies rechtens. Dies meint das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 4.9.2014, Az. 16 U 15/14). Bei Flugausfällen und Verspätungen gebe es Schadenersatz. Gegen die (ohnehin unwahrscheinliche) Insolvenz einer Airline könne man sich versichern. Das letzte Wort hat der BGH – bis dahin müssen Sie vorher zahlen.