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Fristlos nach Zweckentfremdung von Daten

Leitet ein Mitarbeiter interne Daten auf seinen Privat-PC weiter, kann seine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Aber dafür muss schon einiges zusammenkommen.
Leitet ein Mitarbeiter Unternehmensdaten auf seinen Privat-PC, kann seine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Auf jeden Fall ist es eine erhebliche Pflichtverletzung. Sie können eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall erteilen und ggf. kündigen. Die Kündigung kann dann sogar fristlos erfolgen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.5.2017, Az. 7 Sa 38/17). In dem Fall hatte der Mitarbeiter aber auch zugelangt. Er hatte dienstliche E-Mails von seinem Arbeitsplatzcomputer an seine private E-Mail-Adresse geschickt. U.a. mit ausführlichen Kundendaten, Preislisten sowie Projektunterlagen. Zudem wollte er zu einem neuen Arbeitgeber zu wechseln. Dieser war ein Wettbewerber. Damit drohte erheblicher wirtschaftlicher Schaden.

Fazit: Ein weiterer Grund, warum Sie die Datennutzung in Ihrem Unternehmen konkret regeln (und überwachen) müssen.

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