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Fernsehen im Job ist tabu

Fußball-WM am Arbeitsplatz schauen ist ein grobes Foul

Wer während der Arbeitszeit Fußball schauen will, sollte das unbedingt vorher mit dem Chef besprechen.

Die Fußball-WM steht vor der Tür - und damit auch ein mögliches Konfliktpotenzial im Betrieb. Wenn ab 14. Juni wieder vorübergehend „König Fußball" regiert, gibt es für viele Menschen mindestens zeitweise ganz andere Prioritäten als sonst. Und je weiter die deutsche Nationalelf im Wettbewerb kommt, desto mehr Menschen werden vom WM- Fieber betroffen, von der Begeisterung gepackt sein.

Stellen Sie deswegen schon vorab klar, wie Sie das Thema innerbetrieblich regeln wollen. Arbeitsrechtlich ist die Sache glasklar: Wer während der Arbeit TV sieht – erst Recht Fußball – begeht ein grobes Foul. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers riskieren Arbeitnehmer eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. Da kennen auch die Arbeitsgerichte kein Pardon. Das Landesarbeitsgericht Köln hat diese harte Linie gerade bestätigt (Urteil vom 17.5.2018, Az.: 6 Sa 60/18). Im konkreten Fall hatte ein Beschäftigter 30 Sekunden bis maximal zwei Minuten zusammen mit einem Kollegen ein Fußballspiel auf dem Firmen-Computer angeschaut. Genau zu diesem Zeitpunkt kam der Werksleiter vorbei.

LAG gibt Klage nicht nach

Der interpretierte das Fußballgucken nicht nur als "Fehlverhalten", sondern als "massive Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten" – und erteilte eine Abmahnung. Der Klage des Arbeitnehmers gegen die seiner Ansicht nach überzogene Abmahnung, gab das Gericht nicht statt.

Auch die Berufung beim Landesarbeitsgericht blieb erfolglos. Der Richter: Der Arbeitnehmer hat seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, indem er seine geschuldete Leistung nicht erbracht hat. Dabei spielt der zeitliche Umfang keine Rolle.
Freilich haben Unternehmen Ermessens- und Gestaltungsspielraum. Sie sollten für die WM aber im Zweifel vorher Ausnahmen von der üblichen Regelung für alle festlegen. Denn viele interessante Spiele der WM werden während unserer üblichen Arbeitszeiten stattfinden.

Fazit:

Wer während der Arbeitszeit unerlaubt Fußball schaut, begeht ein grobes Foul und riskiert sogar eine rote Karte. Unternehmen sind dabei in der Schiedsrichter-Rolle.

Hinweis:

Spätestens nach der Gruppenphase steigt die Fan-Fieberkurve steil an. Eventuell können Sie diese Endspiele als willkommene Gelegenheit für ein motivierendes Team-Event im Betrieb nutzen, das den Zusammenhalt Ihrer Mannschaft stärkt.

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