Geld für den Berater
Gute Nachricht für Betriebe mit geringen Energiekosten.
Ab 2015 können sich auch Betriebe mit Energiekosten unter 5.000 Euro eine Energieeffizienz-Beratung fördern lassen. Die Bundesregierung gab das am 12.11. bekannt. Bisher betrug die Schwelle der Förderfähigkeit bei jährlichen Nettoenergiekosten 5.000 Euro. Die Höhe der Förderung hängt wiederum von der 10.000-Euro-Schwelle ab. Für Betriebe, die darunter liegen, beträgt sie ab 1.1.2015 maximal 800 Euro. Firmen, deren Energiekosten über dieser Schwelle liegen, erhalten maximal 8.000 Euro. Bei jährlichen Energiekosten von 5.000 bis 10.000 Euro sollte schnell gehandelt werden. Für diese Gruppe verschlechtern sich die Förderbedingungen ab dem 1.1. Für Anträge bis Januar beträgt die Förderhöchstgrenze noch 6.080 Euro. Stellen diese Betriebe den Antrag nach dem 1.1. 2015, erhalten sie maximal 800 Euro. Ab 15.12.2014 wechselt außerdem die Zuständigkeit von der KfW zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Betriebe können ihre Anträge auf der Inernet-Seite der BAFA (www.bafa.de) dann direkt online stellen. Bislang müssen die Anträge an die KfW gerichtet werden.
Fazit: Die Förderung ist nun zwar fast für alle Betriebe verfügbar. Leider sinken die Fördersätze aber für eine große Anzahl von Unternehmen.
Hinweis: Eine Auswahl von Beratern ist bis 1.1.2015 unter www.energie-effizienz-experten.de einsehbar.