Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2713
Bezahltes Prüfsiegel ist automatisch noch kein Qualitätsmangel

Gerichte streiten heftig über Qualitätsmaßstäbe für Prüfsiegel

Gütesiegel haben in den letzten Jahren an Ansehen gewonnen und liegen mit Kundenbewertungen gleich auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält stur daran fest, dass die Qualität der Siegel unverändert höchsten Ansprüchen genügen muss. Eine Senkung der Standards lehnt das Gericht ab. Kritik kommt aus den eigenen Reihen.

Will die Firma ein Gütesiegel für die Werbung ihrer Produkte einsetzen, dann ist es nicht zu kritisieren, wenn das Prüfinstitut Entgelt für  das Testat verlangt. Es ist deshalb nicht weniger wertvoll. 

Allein entscheidend ist, ob beim Qualitätscheck des Produkts auch die objektiv richtigen Kriterien zur Anwendung kommen. An diesen strengen Maßstäben hält der Bundesgerichtshof (BGH) unverändert fest.

OLG Düsseldorf kontert BGH

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte zuvor die Klage von Wettbewerbshütern gegen das IDV-Gütesiegel für Fugendicht- und Klebstoffe abgewiesen. Die Verteidiger eines fairen Wettbewerbs bemängelten, dass kein „echtes Gütesiegel“ vergeben worden sei. 

Laxes Europarecht

Für das OLG war dies aber kein Grund, in die inhaltliche Prüfung der Kriterien einzusteigen. Die Richter verwiesen stattdessen auf die, durch Europarecht eingeführte sogenannte „Gewährleistungsmarke“. Sie hätten wesentlich 'laxere Qualitätsmaßstäbe'. Die strengeren Prüfsiegel-Kriterien des BGH seien deshalb überholt und nicht mehr anzuwenden.

Der erste Senat des BGH zeigt sich ‚not amused‘ über diese Sichtweise. Er pocht gegenüber dem OLG auf strikte Überprüfung der qualitativen Kriterien. Irreführend sei die Verwendung eines Gütesiegels nur dann, wenn der Verleihung eine inkompetente, an nicht objektiven und aussagekräftigen Kriterien orientierte Prüfung vorausgegangen sei. 

Gericht muss Prüfungsqualität ermitteln

Das OLG hätte deshalb die Aufgabe gehabt, dies zu prüfen. Dies sei jetzt nachzuholen. Dabei sei es jedoch unwesentlich, ob der beauftragte Prüfer für die Durchführung der Tests oder die Verleihung des Siegels ein Entgelt erhalte. Dadurch werde die Neutralität des Dritten nicht beeinträchtigt.

Fazit: Die Zahlung einer angemessenen Gebühr für die Durchführung einer Prüfung oder die Verleihung des Siegels steht der Neutralität der Prüfeinrichtung und der Qualität des Siegels nicht entgegen.

Urteil: BGH vom 4.7.2019, Az.: I ZR 161/18

Meist gelesene Artikel
  • Strukturierte Verfahren, ausführliche Selbstauskunft

Hauck Aufhäuser Lampe: durch Transparenz zum Trusted Wealth Manager 2023

© Grafik: envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Für Häuser mit einem großen Kundenstamm, die dazu noch eine Fusion hinter sich haben, wäre es fast ein Wunder, wenn es keinerlei unzufriedene Kunden gäbe. Und doch kommt Hauck Aufhäuser, die vor etwas mehr als einem Jahr mit der Privatbank Bankhaus Lampe aus dem Oetker-Konzern fusionierten, dem recht nahe.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Die ALPS Family Office AG in der Ausschreibung

ALPS Family Office offeriert gemeinnütziger Jugendstiftung breit gestreutes Portfolio

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
Die ALPS Family Office AG bezeichnet sich als unabhängigen Vermögensverwalter mit Weitsicht. Man liefere Maßarbeit, Klarheit, Unabhängigkeit, Zufriedenheit und Vertrauen. „Eine wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und disziplinierte Vorgehensweise ohne „Bauchentscheidungen“ ist Basis unseres Handelns“, heißt es auf der Website. Das alles scheint perfekt zu den Bedürfnissen der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung zu passen, die einen neuen Vermögensverwalter für ihr Stiftungskapital sucht.
  • Fundierte Vertrauensbasis 2023

Erneut grüne Ampel für die Braunschweiger Privatbank

Grafik: envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Die Braunschweiger Privatbank hat das Vertrauensfundament gestärkt. Dazu hat sie eine Reihe an Fragen der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz negativ beantwortet. Warum das gut ist.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Moody's stuft Bewertung herauf

Tesla-Anleihen nicht mehr auf Ramsch-Niveau

Giga Factory von Tesla in Grünheide. © Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance
Der Automobilbauer Tesla ist in wenigen Jahren zu einem Global Player geworden. Die Anleihen wurden dennoch bis jetzt auf "Ramsch-Niveau" eingestuft. Wie Anleger von der Hochstufung profitieren, erfahren Sie im Artikel.
  • Fuchs plus
  • Hyzon Motors

Erste Untersuchungsberichte liegen vor

Hyzon Motors © Hyzon Motors
Bei den ersten Untersuchungsergebnissen zu den Bilanz-Ungereimtheiten von Hyzon wird klar, dass in der Vergangenheit nicht alles "glatt lief". Nun wird aufgearbeitet. Die Grundsatzfrage lautet: Verdient das Unternehmen nochmal das Vertrauen der Anleger?
  • Fuchs plus
  • Ballard Power

China kommt, aber später als gedacht

Ballard Power Systems © Picture Alliance
An Fantasie mangelt es nicht, Ballard als einen Top-Gewinner der weltweiten Anstrengungen in der Dekarbonisierung der Mobilität auszumachen. Allerdings zeigt sich, dass der Weg weiter ist und länger dauert als bisher angenommen. Die Frage ist: Wie sollten Anleger mit der Erkenntnis umgehen?
Zum Seitenanfang