Grundstück: Pacht oder Entschädigung prüfen
Wenn Sie ein Grundstück haben, dass mit einer Hochspannungsleitung überbaut ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Modellen.
Für ein mit einer Hochspannungsleitung überbautes Grundstück haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wertverlustes. Dabei haben Sie steuerlich die Wahl zwischen zwei Modellen: laufende Pachterträge oder Einmalentschädigung. Laufende Erträge sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Gegenrechen können Sie natürlich Ihre Aufwendungen.
Eine Einmalzahlung ist eine Entschädigung für den Wertverlust des Grundstücks durch die „Überbauung“. Ob Sie diese steuerfrei kassieren können, ist umstritten. Denn ein Finanzamt wertete die Zahlung als Einnahme und verlangte darauf Einkommensteuern. Die Klage dagegen – Entschädigungen sollen ja einen Verlust ausgleichen – liegt beim BFH (Az. IX R 31/16).
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist die Frage Pacht oder Entschädigung zu entscheiden. Bei einem eventuellen Grundstücksverkauf stehen Sie sich besser, wenn es laufende Pachteinahmen gibt (die natürlich den Wert der Immobilie erhöhen). Die Steuer sollten Sie möglichst auf die Pachtgebühr aufschlagen. Die Entschädigung, auch wenn Sie steuerfrei ist, zieht der künftige Käufer als Wertverlust natürlich gedanklich ab.
Fazit: Verlangt Ihr Finanzamt eine Versteuerung einer schon gezahlten Entschädigungssumme, legen Sie unter Hinweis auf den BFH Einspruch ein. Haben Sie noch die Wahl zwischen Pacht und Entschädigung, rechnen Sie die Varianten durch.