Hilfen bei der Eingliederung
Mit einem Kooperationsmodell von Betrieben und Bildungsinstitutionen sollen Geringqualifizierte und Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Sie können auf Hilfen bei der Eingliederung von Geringqualifizierten und Flüchtlingen hoffen. Das von der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und dem DGB abgestimmte Kooperationsmodell von Bildungseinrichtungen und Betrieben hat vier Phasen. Dabei ist nur die Phase I (Sprachförderung) lediglich auf Flüchtlinge zugeschnitten. Die anderen drei Phasen sind:
- Phase II: Sprachkurs plus erste Praxiserfahrung im Betrieb; nach etwa drei Monaten findet zeitgleich zum Integrationskurs eine von der BA geförderte Erprobung bei einem Arbeitgeber statt.
- Phase III: Einstieg in Arbeit; anschließend folgt die Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Neben der Beschäftigung soll mit Einverständnis des Arbeitgebers berufsbegleitend die Qualifikation verbessert werden. Sie können bei der Weiterbildungszeit einen finanziellen Zuschuss zum Entgelt erhalten.
- Phase IV: weitere berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, die Aufnahme einer Ausbildung oder einer (betrieblichen) Umschulung, flankiert durch umschulungsbegleitende Hilfen und optional begleitet durch eine berufsbezogene Sprachförderung. Auch hier soll es jeweils Geld von der Arbeitsagentur geben.
Fazit: Fragen Sie nach den Fördermöglichkeiten und personellen Angeboten. Theoretisch warten 1,5 Mio. künftige Arbeitnehmer auf Sie.