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Unternehmen in der Corona-Krise

Hilfsprogramme im Überblick

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, damit Unternehmen die Coronakrise überstehen. Dazu gehören Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld und KfW-Kredite. Sie sollen helfen, das Überleben zu sichern. Wir sagen Ihnen, wo Sie welche Hilfe erhalten können.

Um die durch die Coronakrise entstehenden Umsatzausfälle abzufedern, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Sie sollen es ermöglichen, die Beschäftigung zu halten und die Liquiditätsverluste zu verringern.

Kurzarbeitergeld kann früher beantragt werden

Das Regeln für das Kurzarbeitergeld sind gelockert. Schon wenn 10% der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfällen betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden (bisher waren es 30%). Dabei kann vollständig oder teilweise auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet werden. Auch für Leiharbeitnehmer kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig durch die Bundesanstalt für Arbeit übernommen. Kurzarbeitergeld kann Rückwirkend zum 1.3. 2020 beim lokalen Arbeitsamt beantragt werden.

Steuerstundungen

Steuerstundungen werden erleichtert. Die Finanzbehörden stunden Steuern, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Vorauszahlungen werden herabgesetzt, sobald klar ist, dass die Einkünfte der Unternehmen im laufenden Jahr geringer sein werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird bis 31. Dezember verzichtet. Die konkreten Verwaltungsanweisungen dazu werden voraussichtlich heute (19.3.) veröffentlicht. Ab dann können Unternehmen sofort Stundungen und Herabsetzungen bei den für sie zuständigen Steuerbehörden beantragen.

KfW-Kredite

Über die Hausbank können Unternehmen, Selbständige und Freiberufler Betriebsmittelkredite der KfW beantragen. Es sind nicht zweckgebundene, zinsvergünstigte Kredite, aber keine Zuschüsse. Die Zinsen richten sich nach der Kreditwürdigkeit der Unternehmen – allerdings vor der Krise. Bei Kreditbeträgen bis zu drei Mio. Euro übernimmt die KfW die Risikoprüfung der Finanzierungspartner. Die KfW übernimmt bis zu 80% des Kreditrisikos für Kredite bis zu einer Höhe von immerhin 200 Mio. Euro. Unternehmen mit bis zu fünf Mrd. Euro Umsatz können diese Kredite beantragen.

Weiteres Kreditprogramm und Beteiligungen nächste Woche

Voraussichtlich Ende nächster Woche wird die KfW ein weiteres Hilfsprogramm auflegen. Es soll für Unternehmen sein, die wegen der Corona-Ausfälle in große Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Es geht also um Firmen, die sonst keine Kredite mehr erhalten würden. Die Risikoübernahme für diese Firmen wird bei 90% liegen. Außerdem soll die KfW im Rahmen des Programms auch Anteile an größeren Unternehmen mit Finanzproblemen übernehmen.

Fazit: Die Programme der Bundesregierung sind umfangreich. Auch wenn kaum ein Unternehmen unbeschadet aus der Coronakrise kommen wird, dürften die Programme vielen Unternehmen helfen. Zögern Sie nicht, die Hilfen in Anspruch zu nehmen.
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