Inkasso vom Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher sind Ihre amtlichen Gehilfen beim Eintreiben von Außenständen. Vergleichen Sie deren Gebühren jeweils mit den Preisen von Inkassobüros.
Gerichtsvollzieher haben beim Eintreiben von Forderungen oft bessere Karten als Inkassobüros. Grund: Die Vollstrecker dürfen seit 2013 Kreditinstitute anschreiben, ob diese für eine bestimmte Person oder Firma ein Konto führen. Das verschafft ihnen einen Informationsvorsprung. Und es spart oftmals Geld. Als Gläubiger scheitern Sie regelmäßig mit einer Kontoauskunft bei der Bank Ihres Schuldners. Der Gerichtsvollzieher wird dagegen auf jeden Fall erfahren, ob Ihr Schuldner bei einer Bank ein Konto unterhält. Hat er mit Ihrem Kunden schon zu tun gehabt, weiß er dessen Lage meist auch gut einzuschätzen. Das bewahrt Sie vor unnötigen, gebührenpflichtigen Vorstößen. Sie können zudem rascher als früher einen neuen Versuch starten, an eine Forderung zu kommen. Denn die Vermögensauskunft (früher Eidesstaatliche Versicherung) muss jetzt alle zwei Jahre erfolgen. Hilfreich ist es, sich den Termin der letzten Vermögensauskunft zu notieren und dann den Gerichtsvollzieher zu aktivieren. Nicht alle werden umgehend von sich aus tätig. Ab Forderungen in Höhe von etwa 1.500 Euro sind Gerichtsvollzieher preiswerter als Inkassobüros. Denn ihre Gebühren werden pauschal erhoben (26 Euro für eine Pfändung). Ein Inkassobüro nimmt etwa 35 Euro, mit den Beträgen steigend. Zwar muss der Schuldner die Kosten im Prinzip übernehmen. Hat er aber kein Geld, bleiben Sie darauf sitzen.
Fazit: Ihr Inkasso sollte zumindest eng mit Gerichtsvollziehern zusammenarbeiten. Es erhöht Ihre Chance, an Ihr Geld zu kommen.