CCS soll gefördert werden
Das Bundeswirtschaftsministerium will die Abscheidung und dauerhafte Einlagerung von CO2 (CCS) in Deutschland erlauben und künftig auch fördern. Dabei geht es um die Einlagerung im Meeresboden. Die Bundesländer können entscheiden, ob sie CCS auch auf ihrem Gebiet erlauben. Dazu wird das Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) überarbeitet. CCS wird dann für jene Emissionen möglich, die sich schwer oder gar nicht vermeiden lassen. Dazu zählen vor allem Industrie-Emissionen (z.B. aus der Zementherstellung, der Stahlproduktion und -verarbeitung oder aus der Guss-Industrie).
Förderung über Klimaschutzverträge und ein neues Förderprogramm
Industriebetriebe sollen über zwei Wege gefördert werden. Der erste Weg verläuft über das Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge. An dem sollen schon ab dem zweiten Gebotsverfahren im Herbst auch CCS-Projekte teilnehmen dürfen. Für KMU wird CCS vor allem über die neue „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) gefördert werden. Das Programm ist von der EU genehmigt und wird in wenigen Wochen beginnen. Investitionen von mindestens 500.000 Euro, die mindestens 40% der CO2-Emissionen einsparen, werden gefördert.