Handlungsfähig bleiben
Für politische Wahlen ist es noch Zukunftsmusik – aber in Unternehmen ist es seit wenigen Monaten erlaubt: das E-Voting. Per elektronischer Stimmabgabe können Sie also jetzt Aktionärs-, Gesellschafter-, Genossenschafts- und Vereinsversammlungen durchführen.
Es geht speziell darum,