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E-Voting im Unternehmen

Handlungsfähig bleiben

E-Voting im Unternehmen kommt. Copyright: Pixabay
Der Bundestag hat E-Voting für Unternehmen erlaubt. Beschlossen wurde das speziell, um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen abzumildern. Aber Online-Wahlen lassen sich auch in anderen Situationen nutzen.

Für politische Wahlen ist es noch Zukunftsmusik – aber in Unternehmen ist es seit wenigen Monaten erlaubt: das E-Voting. Per elektronischer Stimmabgabe können Sie also jetzt Aktionärs-, Gesellschafter-, Genossenschafts- und Vereinsversammlungen durchführen.

Es geht speziell darum, 

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