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Neues Reallaborgesetz soll einfache Tests für Innovationen ermöglichen

Innovationen einfach ausprobieren

Innovationen einfach ausprobieren. Copyright: Pexels
Das Bundeswirtschaftsministerium plant ein Gesetz zu Reallaboren. Dort können Innovationen in einem begrenzten Gebiet und Zeitraum ausprobiert werden. Tests zeigen dann, wo Regulierung nötig ist. Reallabore gab es zwar schon in der Vergangenheit. Dennoch gibt es diesmal eine wichtige Neuheit.

Das BMWi will Unternehmen ermöglichen, selber Reallabore zu starten. Dazu ist ein eigenes Gesetz in Arbeit. Es soll Live-Tests von Erfindungen ermöglichen. Auch Landesministerien, regionale Behörden und Forschungsinstitute sollen Reallabore starten können.

Das BMWi will dazu eine Stelle schaffen, die Beratung und Erfahrungsaustausch  bietet. Neue Gesetze sollen mit einer Experimentierklausel versehen werden, die Reallabore außerhalb geltender Regelungen ermöglicht.

Innovationen können sich damit schneller durchsetzen

Das Ziel: Die Durchsetzung von Innovationen in Deutschland kann auf diese Weise beschleunigt werden. Denn die Reallabore bieten den Vorteil, dass durch die Zusammenarbeit von Behörden und Unternehmen nicht nur Innovationen erprobt werden können. Parallel kann ein sinnvoller Rahmen für eine Regulierung abgesteckt werden. Zukünftige Projekte könnten die Telemedizin, die Blockchain oder Digitalisierungsprojekte generell betreffen.

Bisher gab es schon Reallabore, in denen Transportdrohnen, Roboter für die Paketauslieferung, autonome Kleinbusse oder neue Konzepte der Energieversorgung getestet wurden. Doch diese Reallabore wurden vom Wirtschaftsministerium initiiert und begleitet. Das Gesetz soll neue Möglichkeiten eröffnen.

Fazit: Das Reallabor-Gesetz kann die Innovationskraft Deutschlands stärken, indem es Innovationen schneller in den Alltag bringt. Insbesondere, dass Unternehmen die Reallabore starten können, könnte einen Innovationsschub bringen.

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