Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2491
Künstliche Intelligenz bringt Unternehmen große Wettbewerbsvorteile

Mit KI zu 25% mehr Gewinn

Symbolbild Künstliche Intelligenz. © monsitj / stock.adobe.com
Sie überlegen sich KI in Ihrem Unternehmen anzuwenden? FUCHSBRIEFE hat für Sie Schritte die Ihre Implementierung zum Erfolg machen. Dabei müssen Sie die KI nicht von Grund auf selbst entwickeln. Mit „AI as a Service“ gibt es einen unkomplizierten Weg, um KI in Ihr Unternehmen zu bringen.

Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, können 25% mehr Gewinn erwirtschaften. Das zeigt eine Studie des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW, 2020). Laut einer aktuellen Bitcom-Umfrage nutzen aber erst 8% der deutschen Unternehmen die Technologie. 

Die Nutzung von KI kann somit zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden. Die Frage ist: Was braucht es, um KI erfolgreich im eigenen Unternehmen einzuführen?

Schritte zur erfolgreichen Implementierung

  • Zuerst muss klar sein, welches Problem mit Hilfe von KI gelöst werden soll. Wichtig ist, dass der Return on Investment (RoI) positiv ist, dann ist der Mehrwert sicher.
  • Hat das eigene Unternehmen das Knowhow zur Umsetzung oder sind bereits Lösungen am Markt? In den meisten Fällen greifen die Unternehmen auf fertige Lösungen zurück. Nur 3% der Unternehmen entwickelt die KI selbst. 
  • Beteiligen Sie die Mitarbeiter von Beginn an, um Vorurteile und Ängste abzubauen. Denn nur wenn die neue Technologie auch fachgerecht angewendet wird, kann sie Vorteile für das Unternehmen bringen.
  • Die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen ist der Schlüssel zum Erfolg. Beauftragen Sie mit der Planung bzw. Umsetzung interdisziplinäre Arbeitsgruppen.

Unkompliziert: KI aus der Cloud

Trotz sinkender Hürden, sind viele Unternehmen nicht in der Lage ein KI-Projekt selbst umzusetzen. Aber mittlerweile gibt es dafür „AI as a Service“, kurz: AIaaS. Dabei können Unternehmen auf vorgefertigte Algorithmen zugreifen und sie auf ihre Datensätze anwenden. 

Zur Verfügung stehen unter anderem Chat-Bots, Prognose-Tools und Sprachverständnisalgorithmen, die Daten und Informationen extrahieren. Unternehmen können ausprobieren, welche Methoden optimale Ergebnisse für die eigenen Ziele bringen, ohne viel Zeit und Geld in die Entwicklung einer eigenen Lösung zu investieren.

Bekannte Anbieter sind:

  • Amazon Web Services (AWS): Algorithmen beruhen auf der langjährigen Erfahrung von Amazon. Der Service kommt mit einem kostenlosen Kontingent. Mit diesem können Sie das Angebot bis zu 12 Monate lang testen.
  • Azure Cognitive Services: ermöglicht es Entwicklern und Data-Scientists mit ihren bekannten Programmiersprechen AI zu entwickeln. Dabei können sie auf bereits entwickelte Modelle zurückgreifen.
  • Google Cloud Machine Learning: gestattet es mit minimalen Kenntnissen KI zu trainieren. Grundlage sind die neusten Entwicklungen von Google Research.

Kosten für Cloud-Computing

Die Kosten setzen sich entsprechend der Nutzung aus Faktoren, wie Datenverarbeitungszeit und Speicherplatz zusammen. Preisrechner und die Beratung der Anbieter gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wie viel Ihr Nutzungsverhalten kostet. Einen Preisrechner finden Sie z.B. auf www.microfin.de/produkte/tools/cloud-kosten-rechner/.

Fazit: Sie müssen keine eigene KI im Unternehmen entwickeln. Vorgefertigte Lösungen können ideal sein für Unternehmen, die bislang noch keine Erfahrung mit dem Thema haben. Die Chancen, mit KI Wettbewerbsvorteile zu gewinnen, sind groß.
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang