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Anpassung an die vorhandenen Netzkapazitäten

Neue Ausschreibungsregeln der Bundesregierung für Erneuerbare Energien kommen verspätet

Die Regeln für die Ausschreibung Erneuerbarer Energien werden überarbeitet. Künftig soll nur dort gebaut werden können, wo Netzkapazitäten zusätzliche Strommengen zulassen.

Die Zusatzausschreibungen für Windkraft verzögern sich. Sie sollen einen Einbruch bei Verkäufen von Windkraftanlagen verhindern (FB vom 19.2.2018). Wegen des engen Zeitplans war erwartet worden, dass ein Gesetz schon bald nach Regierungsbildung eingebracht wird. Abstimmungsprobleme im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium führen dazu, dass es erst nach der Sommerpause kommen wird.

Zubau soll an Netzkapazitäten angepasst werden – Abriegelungskosten sollen begrenzt werden

Im Gesetz soll der Zubau an die Netzkapazitäten angepasst werden. Er wird primär in Gebieten stattfinden, deren Netze die zusätzliche Stromerzeugung auch verkraften. Eine Antwort des zuständigen Staatssekretärs aus einer Plenarsitzung lässt uns darauf schließen, dass diese Klauseln in Zukunft sogar für alle Ausschreibungen gelten werden. Gleichzeitig werden dann jährliche Ausbauziele eine größere Bedeutung erlangen; die Langfristplanung wird in den Hintergrund treten. Auf Nachfrage von FUCHSBRIEFE verwies man auf die laufenden Beratungen im Ministerium, deren Ergebnis man nicht vorgreifen könne.

Ziel der Maßnahme ist es, die Abriegelungskosten nicht weiter ansteigen zu lassen. Denn der Strom von Anlagen, die ihre Energie wegen mangelnder Netzkapazitäten zeitweise nicht einspeisen können, muss dennoch bezahlt werden. Bis die großen Leitungen Mitte der 20er Jahre fertig werden, bestehen große Engpässe, die erzeugten Mengen im Norden zu den Verbrauchsregionen im Süden zu transportieren.

Fazit:

Bei zukünftigen Ausschreibungen wird das BMWi die Netzkapazitäten stärker in Betracht ziehen als bisher, um die Abriegelungskosten in Grenzen zu halten.

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