Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2161
Kassensysteme müssen mit Kundenanforderungen Schritt halten

Software-basierte Systeme bevorzugen

Eine Person zahlt mit Smartphone auf einem Bezahlterminal. © orelphoto / stock.adobe.com
Im Online-Handel gibt es unzählige Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung. Auch stationäre Einzelhändler und Gastronomen sollten der Frage nach der richtigen Kasse große Bedeutung beimessen. Denn mit entsprechenden Bezahlterminals lässt sich heute viel mehr machen, als nur bezahlen.

Stationäre Einzelhändler und Gastronomen sollten die guten Erfahrungen der Online-Händler mit Bezahlsystemen nutzen. Die setzen vielfach flexible Systeme ein, die im Kern auf Software beruhen. Im stationären Handel dominieren weiterhin Hardware-dominierte Systeme. Diese können dem raschen Wandel des Zahlungsverhaltens nicht schnell angepasst werden. 

Im stationären Handel werden viele Bezahlterminals noch langfristig gemietet. In vielen Unternehmen sind noch Vertragslaufzeiten von bis zu fünf Jahren die Regel, so der Handelsverband Deutschland HDE. Die langfristige Anmietung kann angesichts der sich rasch verändernden Zahlungsmethoden ein Bremsklotz sein. Ein Indiz: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland nur noch 38,8% aller Bezahlvorgänge in bar abgewickelt. 

Software-basierte Zahlterminals haben viele Vorteile

Bezahlterminals, die auf Software basieren, lassen sich schneller den bevorzugten Zahlungsmethoden der Kunden anpassen. Im eCommerce sind diverse Zahlungsmöglichkeiten schon Standard (Rechnung, Überweisung, Lastschrift, Paypal, Klarna). Der stationäre Handel hinkt hier noch hinterher. Die wichtigsten Trends im Überblick:

  • Zahlungsmethoden werden mobil (Smartphone, Smartwatch).
  • Die Zahlentastatur wird durch den Touchscreen ersetzt. Das Hardwareterminal verliert Bedeutung, einfache Standardgeräte mit integrierten Software-Lösungen gewinnen.
  • Online bestellt, offline zurückgeben - das stellt viele Händler noch vor Probleme. Die Verknüpfung von Online-und Offline-System wird wichtiger.
  • Bezahlen per App wird stärker gefragt sein. Händler können eine App parallel zur Kundenbindung nutzen.
  • Jetzt kaufen später bezahlen ist Online eine viel genutzte Service-Leistung. Die könnte sich auch in die Offline-Welt übertragen lassen.

Exemplarische Anbieter in der Übersicht

Es gibt viele Anbieter für softwarebasierte Zahlungssysteme. Eine Übersicht zur ersten Orientierung:

  • Die Firma myPOS bietet ein mobiles Bezahlterminal für die klassische Bezahlung mit Karten an. Zudem verfügt das Gerät über einen Touchscreen mit Zugang zum Appstore für spezifische Bezahlapps. Kostenpunkt: 199 Euro für das Gerät + 0,9% Transaktionsgebühr.
  • Kasse Speedy vertreibt Zahlungssoftware für Online-Geräte (Smartphone, Tablet). Zusätzlich können Hardware-Komponenten gebucht werden. Über das System können Sie eine Kundendatenbank betreiben, auf Aktionen aufmerksam machen, einen Online-Shop anbinden und eine Filiale (z.B. die Reservierungen in einem Gastrobetrieb) verwalten. Bezahlt wird per Miet- oder Kauflizenz. Bei der Anmietung aller Services entstehen Kosten von 42 Euro monatlich. Der Kaufpreis für alle Geräte liegt bei ca. 600 Euro.
  • Speziell für Gastronomen konzipiert ist Orderbird. Zum Produktrepertoire gehört u.a. eine Touchscreenkasse, ein Kartenlesegerät, Software für IOS Geräte (Verkaufsstatistiken, DATEV Exporte, Kassenbuch), Produktlösungen für Gutscheine, Gäste-WiFi, Tischplan, Menüsteuerung … Kosten: Hardware ab 319 Euro, Mietlizenz ab 29 Euro monatlich. Bei drei Jahren Vertragslaufzeit gibt es ein iPad gratis.

Fazit: Bezahlsysteme sind für den stationären Handel alles andere als trivial. Überlegen Sie, welche Anforderungen in der Zukunft auf Sie zukommen wird und wie Sie Zahlsysteme zur Kundenbindung nutzen können. Hinweis: In der ausführlichen Online-Version des Beitrags stellen wir Ihnen einige

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang