Wirksames europaweites Patentrecht kassiert Knockout
Der Bundestag wird noch mächtig am Europäischen Patentrecht zu knacken haben. Innovative Betriebe haben den Abgeordneten Mehrkosten in Milliardenhöhe zu verdanken. Und das, weil die Parlamentarier ihren Job nicht richtig gemacht haben.
Natürlich kann ein Unternehmen oder Ingenieur seine Erfindung bereits jetzt mit einem nationalen oder einem europäischen Patent schützen. Aber es gibt einen Haken. Das Patent ist nach seiner Anmeldung beim Europäische Patentamt (EPA) in München in jedem Land, in dem es gelten soll, einzeln für gültig zu erklären.
36.000 statt 5.000 Euro
Das ist ein sehr komplexer Prozess. Er kostet die Unternehmen viel Arbeit und Geld. Nach Berechnungen der EU-Kommission sind derzeit rund 36.000 Euro pro Patent anzusetzen. Mit dem geplanten Einheitspatent könnte der Betrag auf knapp 5.000 Euro sinken. Zur Einordnung: Die Firma Bosch beantragte 2019 allein 4.200 Patente.
Mit einer denkbar knappen Mehrheit von fünf gegen drei Stimmen kassierte jetzt das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestags. Begründung: Vor zwei Jahren, bei der Abstimmung, fehlte es an der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für die damit verbundene Änderungen des Grundgesetzes.
Fehlende Abgeordnete lassen Gesetz scheitern
An dem zwar einstimmigen Votum beteiligten sich seinerzeit nur 35 Abgeordnete. Mit Hilfe einer Videoaufzeichnung ermittelten die Richter die Zahl der Anwesenden. Wirklich alles mehr als peinlich für das Parlament.
Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, kritisiert, dass mit der Entscheidung gegen die Patentreform, ein „effektiver und bezahlbarer Innovationsschutz“ für die Unternehmen blockiert sei. Susanne Dehmel, Bitkom-Rechtsexpertin, forderte den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich eine neuerliche Abstimmung herbeizuführen, um so „dem einheitlichen Patentsystem den Weg frei machen.“ Doch das Kind liegt erstmal im Brunnen. Gerade in der jetzigen Krise, die ohnehin schon teuer genug ist für die Unternehmen, ein echter Bärendienst der Parlamentarier.
Fazit: Das Urteil ist ein Doppel-Desaster. In der Sache korrekt, schwächt es die Betriebe gerade jetzt in der Krise. Und es ist oberpeinlich für den Bundestag.
Urteil: BVerfG vom 20.3.2020, Az.: 2 BvR 739/17