Leicht zu erfüllen
Die neue Sicherheitsverordnung für Betriebe gilt seit 1.6. Sorgen deswegen sind unbegründet.
Die ab heute (1.6.) geltende neue Sicherheitsverordnung muss Sie nicht schrecken. Zwar enthält sie nicht weniger als 42 Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. Aber diese liegen im Rahmen der bisher für die Arbeitssicherheit geltenden Regelungen. Positiv ist die größere Einheitlichkeit bei der Bewertung von Sicherheitsrisiken von Maschinen und Anlagen. Die gesetzlich erforderliche Sicherheitseinweisung für Beschäftigte ist nicht neu. Sie sollten Sie aber sorgfältig dokumentieren und sich die Durchführung bescheinigen lassen. Bei Unfällen könnte man Sie sonst in Regress nehmen. Im Zuge der verschärften Diskussionen um Dokumentationen (Mindestlohn) werden die Behörden hier wohl genauer hinsehen. Die vorgesehene Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb ist zentrales Element der Neuerungen. Haben Sie diese erfolgreich absolviert, lässt man Sie weitgehend in Ruhe. Bereiten Sie sich wie schon bisher mit Ihren Fachleuten auf Betriebsbegehungen vor. Sorgen Sie dafür, dass mögliche Gefahrenquellen, wie etwa lose Kabel etc., schon vor der Begutachtung durch die Behörden beseitigt werden.
Fazit: Im Vorfeld der neuen Verordnung wurde über viel zusätzliche Bürokratie berichtet. In der Realität bleibt davon wenig übrig, sofern Sie die gewöhnliche Sorgfalt im Betrieb beachten und auch Ihre Mitarbeiter dazu anhalten.