Mehr Rechte für Betriebsräte
Richten Sie sich auf eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung in der nächsten Legislaturperiode ein. Dabei ist die Digitalisierung das Einfallsvehikel.
Die Gewerkschaften haben die Digitalisierung am Arbeitsplatz als Einfallstor für die Ausweitung der Mitbestimmung ausgemacht. Richten Sie sich also schon einmal auf eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung in der nächsten Legislaturperiode ein.
Die mit der Digitalisierung verbundene Flexibilisierung steht im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Argumentation. Schon bisher ist die Einführung technischer Systeme zur Überwachung der Arbeitsleistung und der Arbeitszeit nach §87 des Betriebsverfassungsgesetzes mitbestimmungspflichtig. Doch stand das bisher eher auf dem Papier – schon weil im Angestelltenbereich solche Systeme unüblich waren. Digitalisierung aber beinhaltet gleichsam die Kontrolle. Deshalb wird dieser Paragraph entsprechend geändert werden.
Die Stellung der Betriebsräte bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit wird auch durch Tarifverträge gestärkt. Hier gibt es einen aktuellen Durchbruch: Im vergleichsweise kleinen Chemiebezirk Nordost wurde eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 32 und 40 Stunden vereinbart. Die Umsetzung liegt bei den einzelnen Arbeitgebern und ihren Betriebsräten. Vorgesehen sind auch Arbeitszeitkonten usw. – alles unverzichtbare Elemente für eine Flexibilisierung.
Ein zusätzliches Spielfeld für die Erweiterung der Mitbestimmung ist die berufliche Bildung. Die Digitalisierung erfordert entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Da der Bildungssektor im Betrieb paritätisch mitbestimmt ist – bis auf die Festlegung der Kosten – ist ein Zusammenwirken mit den Betriebsräten unverzichtbar. Dies gilt umso mehr, wenn ein Recht auf Fortbildung tarifvertraglich verankert wird – und das ist Ziel der Gewerkschaften. Die Bildungsträger auch von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Kammern freuen sich schon auf das neue Zusatzgeschäft.
Eine Erweiterung der gesetzlichen Mitbestimmung steht ebenfalls bei Arbeits- und Umweltschutz an. Namentlich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung drängt. Ihre Begründung: Die ohnehin steigende psychische Belastung der Arbeitnehmer nehme durch die Digitalisierung zu. Entsprechende Umfragen liegen vor. Aus ihnen ergibt sich für den DGB sowie die Gewerkschaften Verdi und IG Metall akuter politischer Handlungsbedarf.
Fazit: Die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung steht auf der durch die Digitalisierung veränderten Tagesordnung. Richten Sie Ihre Personalarbeit entsprechend aus.