Ab Januar steigen die Mindestlöhne. Für einige Branchen gibt es Ausnahmeregelungen
Auch nach der Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro/Stunde ab Januar gibt es für einige Branchen Ausnahmeregelungen. So haben Zeitungsausträger ab dem 1.1.2017 Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Einige Tarifverträge sehen andere Branchen-Mindestlöhne vor:
Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau: Hier steigt das Mindestentgelt zum Januar 2017 auf 8,60 Euro einheitlich für Ost und West und ab November 2017 dann auf 9,10 Euro.
Zeitarbeitsbranche: Mindestlohn ab März 2017 im Westen bei 9,23 Euro (Osten: 8,91 Euro). Am Ende der dreijährigen Laufzeit liegt das Bruttoentgelt bei 9,96 Euro (Osten: 9,66 Euro).
Beachten Sie die Mindeslohnregelungen nicht, hat das unter Umständen schmerzhafte Konsequenzen. Arbeitgeber, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen bei einer Kontrolle durch die Zollverwaltung oder die Deutsche Rentenversicherung mit Nachzahlungen rechnen. Darüber hinaus sind Bußgelder möglich.
Fazit: Versuchen Sie, den Anstieg des Lohnniveaus über Preisanhebungen zu kompensieren.
Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?
Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige
Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Für Unternehmer und Anleger
FUCHS-Newsletter
Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie jede Woche spannende Impulse zu Themen, die für Sie als Unternehmer und Anleger wichtig werden. Bleiben Sie auf dem Laufenden und mit der FUCHS-Redaktion in Kontakt!