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Elektronische Auftragsvergabe

Mit Nebenwirkung

Die elektronische Vergabe durch die öffentliche Hand wird ab Oktober 2018 Pflicht. Daneben wird es weitere Auflagen geben, die über das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinausgehen.
Ab 18. Oktober 2018 gibt es öffentliche Aufträge nur noch auf elektronischem Weg. Bereits ab Mai 2016 sollen die Verwaltungen sukzessive auf die elektronische Ausschreibung und Vergabe umstellen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie wird in Deutschland zusätzliche Auflagen bringen. Neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei öffentlichen Aufträgen und dem Einhalten der gesetzlichen Vorschriften können auch ökologische, soziale und innovative Vorgaben enthalten sein. Die Auflagen kann jeder Auftraggeber selbst festsetzen. So kann z. B. ein Auftrag an ein Unternehmen vergeben werden, dass die meisten Langzeitarbeitslosen eingestellt hat. Vorgeschrieben werden kann auch das Einhalten von Frauen- oder Migrantenquoten. Dies wird jeweils Länder-, Gemeinde- oder auch Bundessache sein. Bisher gibt es laut Bundesregierung keine belastbare Statistik zum öffentlichen Auftragswesen in Deutschland. Aufgrund der fehlenden Daten sind weder grundsätzliche Aussagen zum Volumen des öffentlichen Einkaufs noch zur Anzahl der durchgeführten Vergabeverfahren möglich. Es gibt damit auch keine Daten, ob die bisherigen Vergaberichtlinien kleine und mittlere Betriebe benachteiligt und aus dem Wettbewerb geworfen haben. Vor Jahren kam das Bundeswirtschaftsministerium auf einen Anteil der öffentlichen Beschaffung von rund 11% am BIP. Das wären p. a. 300 Mrd. Euro. Deutsche Unternehmen sollen zudem in ähnlicher Größenordnung im Ausland Aufträge hereinholen. Auch diese werden ab 2018 elektronisch ausgeschrieben und mit spezifischen Klauseln versehen sein. Eine erste Anhörung zum neuen Vergaberecht gibt es am Montag (9.11.). Danach wird etwas klarer sein, welche Auflagen zu erwarten sind. Die bisherigen Wortmeldungen der Verbände sind eher allgemein gehalten – bleibt zu hoffen, dass sie, wenn es konkret wird, am Ball bleiben.

Fazit: Auf jeden Fall müssen Sie Ihre EDV auf die elektronische Auftragsvergabe spätestens ab 2018 vorbereiten. Vor dem Erlass von Auflagen müssen Sie das Gespräch mit den politisch Verantwortlichen suchen, damit Sie nicht plötzlich keine Chancen mehr auf öffentliche Aufträge haben.

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