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Große Rechtsunsicherheit

Mittelstand in der Steuer-Zange

Grenzüberschreitende Besteuerungen bleiben ein Problem für den Mittelstand. Eine Besserung ist nicht in Sicht.
Der international tätige Mittelstand wird in Streitfällen grenzüberschreitender Besteuerungen noch lange mit großer Rechtsunsicherheit zu kämpfen haben. Das war der Tenor eines Symposiums der Stiftung Familienunternehmen in Berlin. Auch der für Ende Mai avisierte Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums wird daran nichts ändern. Ursache der Rechtsunsicherheit ist die Verschiebung der Wertschöpfung in die aufstrebenden Volkswirtschaften. Zur Orientierung: Der Anteil der Wertschöpfung der Nicht-OECD-Staaten lag im Jahr 2000 bei 20%. Im Jahr 2015 waren es bereits fast 40%. 2060 werden es voraussichtlich 60% sein, so die OECD. Da immer mehr Wertschöpfung außerhalb der Industrieländer stattfindet, verschiebt sich auch die Steuerlast der Unternehmen. Die aufstrebenden Länder wollen einen größeren Anteil der Steuereinnahmen erhalten, die Industriestaaten aber nichts verlieren. Oft sind hohe Doppelbesteuerungen die Folge. Insbesondere in Ländern wie Korea, Indien und China greifen die Finanzbehörden zu und kassieren kräftig ab. Unternehmer müssen dann in langwierigen Prozessen gegen die Doppelbesteuerung vorgehen. Die OECD/G20 versucht, diesen internationalen Steuerwettkampf im Konsens zu lösen. Ziel der internationalen politischen Bemühungen ist ein abgestimmtes Vorgehen gegen aggressive steuerliche Gestaltungen internationaler Konzerne. Die verlagern ihre Gewinne trickreich so, dass sie kaum noch Steuern zahlen müssen (Base Erosion Profit Shifting, BEPS). Die im BEPS-Prozess beschlossenen Maßnahmen sollen nun ab Juni umgesetzt werden. Die internationale Durchsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen bleibt aber problematisch. So klagen international tätige Mittelständler gegenüber FUCHS, dass es nach wie vor keine klaren Streitbeilegungsmechanismen für solche Streitfälle gibt. Die Einrichtung eines länderübergreifenden Schiedsgerichts, das für beteiligte Staaten verbindliche Steuerurteile fällen kann, ist bisher gescheitert. Es gibt auch keinerlei Sanktionsmechanismen, die Staaten zwingen, sich an bestimmte Besteuerungsregeln zu halten. So sind international tätige Unternehmen immer wieder von länderspezifischen Einzelfallentscheidungen betroffen – und müssen dann gegen diese vorgehen.

Fazit: Angesichts der Vielzahl nationaler Interessen ist nicht mit einer zügigen, international verbindlichen Standardisierung zu rechnen. Ein grenzüberschreitender Steuerstreit wird weiter etliche Jahre dauern.

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