Nebentätigkeiten genau fixieren
Um im Falle einer Kündigung den Arbeitsgerichtsprozess gewinnen zu können, müssen Sie genau definieren, welche Ressourcen Ihre Mitarbeiter bei einer Nebentätigkeit nutzen dürfen.
Definieren Sie sorgfältig, welche Ihrer betrieblichen Ressourcen ein Mitarbeiter bei einer erlaubten Nebentätigkeit nutzen darf. Tun Sie dies nicht, laufen Sie Gefahr, einen eventuellen Arbeitsgerichtsprozess zu verlieren. Dies ergibt sich aus einem richtungsweisenden Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf.
Im entschiedenen Fall durfte die Geschäftsführerin einer Rechtsanwaltskammer nebenbei eine Kanzlei zu führen. Außerdem war ihr vertraglich erlaubt, in Abstimmung mit der Kammer zu veröffentlichen und Vorträge zu halten. (Urteil vom 21.6.2017, Az. 4 Sa 869/16).
Die Kammer kündigte der Geschäftsführerin fristlos. Kündigungsbegründung: Die Anwältin habe die Ressourcen ihres Arbeitgebers zu stark für ihre erlaubte Nebentätigkeit genutzt.
Das LAG wies die Kündigung als unzulässig zurück. Richtig wäre eine Abmahnung gewesen. Aus ihr hätte hervorgehen müssen, was konkret beanstandet wurde. Danach hätte eine Einigung über den angemessenen Umfang der Nebentätigkeit erfolgen können.
Fazit: Vorausschau ist in solchen Fällen der beste Schutz. Und preiswerter: Die Anwaltskammer musste über 125.000 Euro Gehalt nachzahlen.