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Einstweilige Vefügung an Facebook auf Deutsch

‚Nix sprechen deutsch‘, geht bei Facebook nicht

Gibt’s bei Facebook niemanden, der deutsche Gerichtsentscheidungen lesen und verstehen kann? Genau dies hatte das Unternehmen an seinem Sitz in Irland behauptet – und die Zustellung einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts (LG) Düsseldorf abgelehnt. Doch das Gericht ließ nicht locker.

Wer mit dem Unternehmen Facebook in deutscher Sprache kommunizieren will, hat so seine Probleme. Ein Nutzer aus Düsseldorf ließ Facebook eine einstweilige Verfügung auf Deutsch zustellen.

Ein Anwalt aus Dublin meldete sich und erklärte, dass Facebook die Entgegennahme der  übersandten Schriftstücke ablehne, da keine englische Übersetzung vorliegt. Die Rechtsabteilung des Unternehmens sei der deutschen Sprache nicht mächtig.

Sprachkompetenz im Unternehmen vorhanden

Diese Ansage akzeptierte das OLG Düsseldorf allerdings nicht.

Für das Sprachverständnis komme es auf die Kompetenzen im gesamten Unternehmen an. Facebook schließe Verträge in deutscher Sprache und die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen ließen ebenfalls auf gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts schließen. 

Wirksam zugestellt

Die einstweilige Verfügung konnte deshalb auch auf Deutsch wirksam zugestellt werden.

Fazit: Facebook kann in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem deutschen Nutzer nicht auf einer Übersetzung deutschsprachiger Schriftstücke in das Englische bestehen. Urteil: OLG Düsseldorf vom 18.12.2019, Az.: I-7 W 66/19
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