‚Nix sprechen deutsch‘, geht bei Facebook nicht
Wer mit dem Unternehmen Facebook in deutscher Sprache kommunizieren will, hat so seine Probleme. Ein Nutzer aus Düsseldorf ließ Facebook eine einstweilige Verfügung auf Deutsch zustellen.
Ein Anwalt aus Dublin meldete sich und erklärte, dass Facebook die Entgegennahme der übersandten Schriftstücke ablehne, da keine englische Übersetzung vorliegt. Die Rechtsabteilung des Unternehmens sei der deutschen Sprache nicht mächtig.
Sprachkompetenz im Unternehmen vorhanden
Diese Ansage akzeptierte das OLG Düsseldorf allerdings nicht.
Für das Sprachverständnis komme es auf die Kompetenzen im gesamten Unternehmen an. Facebook schließe Verträge in deutscher Sprache und die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen ließen ebenfalls auf gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts schließen.
Wirksam zugestellt
Die einstweilige Verfügung konnte deshalb auch auf Deutsch wirksam zugestellt werden.