Online-Shop haftet für Amazon
Verletzt eine Internetplattform das Markenrecht, muss der Betreiber des dahinter stehenden Online-Shops dafür gerade stehen.
Der Betreiber eines Online-Shops haftet, wenn die genutzte Internetplattform eine Markenrechtsverletzung begeht. So entschied das Landgericht Berlin (Az: 15 O 221/14). Im konkreten Fall hatte ein Online-Händler auf Amazon einen Garderobenständer mit dem Zusatz „Klax“ angeboten. Amazon hatte den Begriff vorgegeben. Die Bezeichnung war auch in der URL, im HTML-Quelltext und als Keyword verwendet worden. Die Klägerin mahnte den Online-Händler wegen der Verletzung des Markenrechts ab. Denn sie führt selber Marken mit dem Namen „Klax“. Vor dem Landgericht ging es um die Erstattung der Abmahnkosten. Der Händler hätte vorab prüfen müssen, ob die Marke Klax rechtlich geschützt sei. So gilt er laut Urteil mindestens als „Störer“. Denn als Online-Händler hat er mit der Verbreitung rechtlich zu beanstandender Inhalte oder Rechtsverletzungen anderer zu tun.
Fazit: Im Zweifel auf den Verkauf über Amazon oder andere Plattformen verzichten, wenn diese Begriffe vorgeben, die zu einer Abmahnung wegen Verletzung von Markenrechten führen können.