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Pensionsfonds statt Rückstellung

Pensionsverpflichtungen für Geschäftsführer bilden ein großes Risiko für Unternehmen. Bisweilen verhindern sie den Unternehmensverkauf.
Lagern Sie Ihre Pensionsansprüche auf einen Pensionsfonds aus! Das ist regelmäßig die beste Variante, um den vielfältigen Risiken einer Pensionszusage für einen geschäftsführenden Gesellschafter zu entkommen. Inzwischen sind Fondslösungen wesentlich günstiger als bei ihrer Einführung 2002. Und Sie erreichen mit einer Fondsregelung größere Flexibilität und höhere Sicherheit. Selbst für Geschäftsführer, die gerade in Rente gehen, kann sich eine Fondslösung noch lohnen. Bei einfachen Pensionszusagen wachsen die Risiken im Zeitverlauf. Steuerlich sind die sich ständig ändernden Gesetze und Regelungen ein großes Risiko. Die Nichtbeachtung kann zu einer sofortigen Besteuerung der gesamten Rückstellungen führen. Bilanziell mindern die Rückstellungen das Eigenkapital. Durch die Niedrigzinsen muss das Unternehmen stetig höhere Rückstellungen bilden. Die Pensionsrisiken verhindern oft einen Unternehmensverkauf. Beim Pensionsfonds wird das angelegte Geld erst bei der Auszahlung versteuert. Sie können Vorschüsse bzw. Auszahlungen vereinbaren. Die Zahlungen sind – anders als eine Rückstellung – auch bei Insolvenz des Unternehmens abgesichert. Ein Nachteil der Fondslösung ist die Besteuerung beim Übergang. Bei der Auslösung aus der Bilanz entsteht ein Ertrag, dem erst nach einigen Jahren Einzahlung in den Fonds wieder ein positiver Steuerertrag gegenüber steht. Um das Unternehmen vor Überraschungen abzusichern, sollte die Nachschusspflicht ausgeschlossen werden. Wird eine Rente auf Lebenszeit vereinbart und dem Fonds geht das Geld aus, stellt er eine Nachforderung an das Unternehmen, das ihn eingerichtet hat. Das Unternehmen muss dieser Forderung nachkommen. Die Fondslösung ist nur dann ideal, wenn sie das Unternehmen von allen Pensionsrisiken befreit. Um das zu erreichen, kann eine jährliche Auszahlung eines festen Betrages über zehn Jahre vereinbart werden. Zusätzlich sollte festgehalten werden, dass der Betrag – falls der Berechtigte vor Auszahlungsende stirbt – an die Erben fällt oder die GmbH, die den Fonds eingerichtet hat.

Fazit: Pensionsfonds können sehr individuell gestaltet werden. Sie haben gegenüber der Pensionsrückstellung zahlreiche Vor- und nur wenige Nachteile.

Hinweis: di - das institut ist spezialisiert auf die Beratung bei betrieblicher Altersvorsorge. Zu erreichen unter http://tinyurl.com/z5rb7jc.

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