Gerade die mehr leistenden, besser verdienenden Mitarbeiter haben ab 2017 weniger netto vom brutto. Grund dafür ist der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, von denen die Abgaben erhoben werden. Die neuen Sätze:
Rentenversicherung West: 6.350 Euro (bisher 6.200) Euro/Monat
Rentenversicherung Ost: 5.700 (5.400) Euro/Monat
Krankenversicherung: 4.350 (4.237,50) Euro/Monat
Die Beiträge in der Renten- (18,7%) und Arbeitslosenversicherung (3%) bleiben unverändert. In der Krankenversicherung werden weiter 14,6% kassiert. Dazu kommen nur von den Versicherten zu zahlende Zusatzbeiträge (derzeit im Durchschnitt 0,9%). Sie dürften 2017 weiter anziehen.
Die Pflegeversicherung wird 2017 erneut teurer. Versicherte mit Kindern zahlen dann 2,55% statt 2,35% Beitrag, Versicherte ohne Kinder 2,8% statt 2,6%.
Fazit: Den Anhebungen der Beitragsbemessungsgrundlagen folgen nach 2020 Erhöhungen der Rentenbeiträge auf bis zu 22% in 2030.