Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1572
Arbeitszeitnachweise prüfen

Überstunden: Erste Beweislast beim Arbeitnehmer

Prüfen sie die Arbeitszeitnachweise Ihrer Mitarbeiter und räumen zeitnah Unstimmigkeiten aus. Stimmt der Arbeitszeitnachweis zumindest auf dem Papier, müssen Sie im Streitfall nachweisen, dass dies unzutreffend ist.
Prüfen sie zumindest stichprobenartig die Arbeitszeitnachweise Ihrer Mitarbeiter. Beanstanden Sie aus Ihrer Sicht auftretende Unstimmigkeiten und räumen Sie diese aus. Sonst haben Sie bei der geforderten Bezahlung von Überstunden schlechte Karten. Zwar liegt die Beweislast für Arbeitszeiten beim Arbeitnehmer. Hat er diese aber zumindest auf dem Papier erbracht, müssen Sie im Streitfall nachweisen, dass die Aufzeichnungen nicht stimmen. So entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21. 12. 2016, Az. 5 AZR 362/16). Bei Beschäftigten bis 2.000 Euro brutto Lohn im Monat müssen Sie ohnehin die tägliche Arbeitszeit festhalten. Damit soll eine Überprüfung des Einhaltens des gesetzlichen Mindestlohnes ermöglicht werden. Bei allen anderen Beschäftigten müssen Sie die über 8 Stunden pro Tag hinaus gehende Arbeitszeit dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind wie die für die Beschäftigten unter 2.000 Euro laut Arbeitszeitgesetz mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.

Fazit: Ordnungsgemäß geführte Lohnzettel ersparen viel Ärger. Bei vermuteten Unregelmäßigkeiten führen Sie Stichproben durch.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
Zum Seitenanfang