AGG-Urteil: Unternehmen darf Rentner ablehnen
Unternehmen dürfen bei der Einstellung von Mitarbeitern jüngere Kandidaten gegenüber älteren bevorzugen. Das gilt zumindest dann, wenn sich ein Rentner auf eine Stelle bewirbt. Entscheidet ein Unternehmen dann gezielt für einen jüngeren Kandidaten, kann der aufgrund seines Alters abgelehnte Rentner keine Altersdiskriminierung geltend machen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Im Streitfall hatte der Arbeitgeber einen qualifizierten 30-jährigen Bewerber dem Rentner vorgezogen. Der klagte wegen Altersdiskriminierung und forderte eine Entschädigung von 30.000 Euro, scheiterte aber vor dem BAG. Zentrale Begründung: Das mit der Altersgrenze verfolgte Ziel sei, zu einer ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen in der Firma zu kommen. Das BAG in Erfurt räumte zwar eine Diskriminierung wegen des Alters ein, sah darin aber keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Fazit: Es liegt keine Ungleichbehandlung oder Alterdiskriminierung vor, wenn Unternehmen sich in der Personalauswahl gezielt für jüngere Bewerber und gegen Rentner entscheiden.
Urteil: BAG vom 25.4.2024, Az.: 8 AZR 140/23