Arbeitsagentur zahlt Weiterbildung
Weitgehende Förderung für Unternehmen verschiedener Größe
Kleine Unternehmen können die gesamten Kosten erstattet bekommen. Das gilt für Betriebe bis zehn Mitarbeitern. Diese erhalten auch 75% des Arbeitsentgelts während der Zeit des Lehrgangs erstattet. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter können 50% der Lehrgangskosten und 50% des Arbeitsentgelts erstattet werden, zwischen 250 und 2.500 Mitarbeitern ein Viertel von Kosten und Entgelt.
Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mindestens 120 Stunden (15 Arbeitstage) umfasst und die Maßnahme und der Träger für die Förderung zugelassen sind. Das Arbeitsentgelt für einen Mitarbeiter, der einen fehlenden Berufsabschluss nachholt, wird in Betrieben aller Größenklassen komplett gefördert.
Fazit: Eine großzügige Förderung, mit der selbst größere Weiterbildungen auch für kleine Unternehmen finanzierbar werden. Hinweis: Die lokale Arbeitsagentur bietet Beratung für die Weiterbildungsförderung. Für eine Weiterbildung mehrerer Beschäftigter gibt es Sammelanträge. Die Förderung für Weiterbildung ist auch während der Kurzarbeit möglich.