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Arbeitnehmer

Arbeitszeugnisse: Bitte nicht zu positiv

Auch zu positive Arbeitszeugnisse, nicht nur negative haben ihre Tücken. Unter Umständen gelten sie als nicht ordnungsgemäß formuliert.
Auch zu positiv geschriebene Arbeitszeugnisse haben Tücken. Ein Arbeitsgericht hatte einen Arbeitgeber verpflichtet, binnen eines Monats ein Zeugnis für einen ausscheidenden Mitarbeiter zu erstellen. Der Arbeitnehmer sollte den Entwurf selbst machen. Dieser fiel äußerst schmeichelhaft aus. Der Arbeitgeber fühlte sich damit nicht wohl. Er karikierte das Zeugnis durch überzogen positive Wertungen („äußerst“, „extrem“, „hervorragend“). Ein teurer Fehler. Das gemeinhin als eher arbeitgeberfreundlich geltende Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass mit diesem Zeugnis die Vorgabe des Gerichts nicht erfüllt wurde. Es verhängte ein Zwangsgeld von 250 Euro je Verspätungstag für das Zeugnis – (LAG Hamm, Urteil vom 14.11.2016, Az.: 12 Ta 475/16). Die Verfahrenskosten betrugen 5.200 Euro. Hinzu kamen Anwaltskosten und der Zeitaufwand.

Fazit: Legen Sie immer selbst den ersten Textentwurf vor. Sonst verlieren Sie laut Gericht weitgehend die Hoheit über die Formulierungen. Bleiben Sie im eigenen (Kosten)Interesse im Rahmen des gesetzlich erwünschten, üblichen Wischiwaschi.

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