Auch Azubis dürfen nicht klauen
Einen Azubi nach der Probezeit zu kündigen ist so gut wie unmöglich – es sei denn, er klaut. Schon der Versuch reicht für eine sofortige Kündigung aus. So versuchte ein Zimmerer-Azubi Baumaterial im Wert von rund 40 Euro mitgehen zu lassen. Das brachte ihm zurecht die fristlose Kündigung ein, wie das Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bereits im April 2016 urteilte (Urteil vom 5.4.2016; Az: 2 Sa 84/15). Das Urteil wurde erst jetzt veröffentlicht.